Sanierungsziele

Nach Abschluss der Gebäudediagnostik werden die Sanierungsziele mit dem Bauherrn im Pflichtenheft festgelegt.

Dabei lassen sie sich auf drei Ebenen betrachten:
• Was ist notwendig um das Bauwerk wieder funktionstüchtig zu machen? = Instandsetzungsbedarf (Schäden beseitigen, Bauteile erneuern)
• Was ist bauordnungsrechtlich notwendig?
= Vorschriften beachten (Energieeinsparung, Denkmalschutz, etc.)
• Welchen Standard möchte der Bauherr erreichen?
= Modernisierungsbedarf (Anpassung an persönliche Nutzungswünsche beziehungsweise an ein 
marktfähiges Immobilienniveau) 


Für die Sanierung eines Feuchteschadens richten sich die Ziele vor allem danach, die festgestellten Ursachen zu beseitigen und die betroffenen Bauteile instand zu setzen.

Sanierungsplanung

Nachdem das Pflichtenheft aufgestellt wurde geht es an die Sanierungsplanung.

Dazu gehört:
Bauaufnahme mit Orientierungssystem
Bauaufmaß in verschiedenen Genauigkeitsstufen
Verschiedene Mess- und Untersuchungsstrategien

Und eventuell die Aufstellung einer Machbarkeitsstudie

Sowie die nötige Werk-und Detailplanung.

Sanierungskontrolle

Umfasst die Machbarkeitskontrolle der Planungs- und Ausführungsleistungen beteiligter Firmen.
Sowie Beratungen und Zwischenabnahmen.

Sanierungsabnahme

Die Sanierungsabnahme umfasst die Kontrolle der ausgeführten Sanierungsarbeiten.
Dazu wird die Übereinstimmung mit dem Pflichtenheft, Sanierungskonzept den Werk-und Detailplanungen sowie der abschließenden Funktionsfähigkeit geprüft.

copyright 2023 © Kai-Uwe Kugelmann; alle Rechte vorbehalten