Kai-Uwe Kugelmann: professionelle Beratung bei Schimmel im Haus

Die bayerische Bauordnung sagt in Art 12:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Dazu werden bautechnische Anforderungen an die Brennbarkeit der Bauteile, die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ( ausgedrückt in Feuerwiderstandsklassen), die Dichtheit der Verschlüsse und Öffnungen, sowie an die Anordnung von Rettungswegen gestellt.

Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz werden in vielen weiteren Vorschriften und Verordnungen beschrieben. Auch sind manchmal weitere Schutzziele zu beachten, wie z.b. der Schutz von einmaligem Kulturgut oder hochwertigen Lagergütern.

Zur Erfüllung dieser Anforderungen gibt es auch die verschiedensten planbaren Maßnahmen.

In einem Brandschutznachweis/-konzept werden für jedes Bauvorhaben die Anforderungen der Gesetze, Vorschriften und Verordnungen mit den geplanten Maßnahmen verglichen und bewertet.

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