Sanierungsziele
Nach Abschluss der Gebäudediagnostik werden die Sanierungsziele mit dem Bauherrn im Pflichtenheft festgelegt.
Dabei lassen sie sich auf drei Ebenen betrachten:
• Was ist notwendig um das Bauwerk wieder funktionstüchtig zu machen? = Instandsetzungsbedarf (Schäden beseitigen, Bauteile erneuern)
• Was ist bauordnungsrechtlich notwendig?
= Vorschriften beachten (Energieeinsparung, Denkmalschutz, etc.)
• Welchen Standard möchte der Bauherr erreichen?
= Modernisierungsbedarf (Anpassung an persönliche Nutzungswünsche beziehungsweise an ein
marktfähiges Immobilienniveau)
Für die Sanierung eines Feuchteschadens richten sich die Ziele vor allem danach, die festgestellten Ursachen zu beseitigen und die betroffenen Bauteile instand zu setzen.
Sanierungsplanung
Nachdem das Pflichtenheft aufgestellt wurde geht es an die Sanierungsplanung.
Dazu gehört:
Bauaufnahme mit Orientierungssystem
Bauaufmaß in verschiedenen Genauigkeitsstufen
Verschiedene Mess- und Untersuchungsstrategien
Und eventuell die Aufstellung einer Machbarkeitsstudie
Sowie die nötige Werk-und Detailplanung.
Sanierungskontrolle
Umfasst die Machbarkeitskontrolle der Planungs- und Ausführungsleistungen beteiligter Firmen.
Sowie Beratungen und Zwischenabnahmen.
Sanierungsabnahme
Die Sanierungsabnahme umfasst die Kontrolle der ausgeführten Sanierungsarbeiten.
Dazu wird die Übereinstimmung mit dem Pflichtenheft, Sanierungskonzept den Werk-und Detailplanungen sowie der abschließenden Funktionsfähigkeit geprüft.